Schützengilde 1569 e.V. Neckartenzlingen
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Datenschutzinformation gemäß DSGVO/BDSG                        Stand November 2018

 

(Datenschutzgrundverordnung/Bundesdatenschutzgesetz)
 
Verantwortlichkeit für den Datenschutz im Verein

Verantwortlich für den Datenschutz im Verein ist der Vorstand lt. Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart (Vereinsregisternummer 220098).
vertreten durch die beiden amtierenden Vorstände
Anschrift:
Schützengilde Neckartenzlingen
Lindach 1
72654 Neckartenzligen
webmaster@sgi-ntenzlingen.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist erst zu benennen, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Verarbeitung Personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Im Rahmen der Mitgliedschaft verabeitet der Verein folgende Daten der Mitglieder: Vorname, Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum in der Schützengilde, Bankverbindung, Telefonnummern und E- Mail Adressen. Bei Minderjährigen Mitgliedern ebenfalls die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertretern. Bei Funktion im Verein wird diese dauerhaft erfasst, ebenfalls bei Ehrenmitgliedschaft wird diese Eigenschaft erfasst.
2. Für den Sportbetrieb werden bei Teilnahme an Wettkämpfen ebenfalls Daten wie Namen, Ergebnisse, Geburtsdatum / Klasseneinteilung zum Landesverband (WSV) sowie dessen Untergliederungen (Bezirk, Kreis) gemeldet und gegebenfalls Veröffentlicht.

Kommunikation per E-Mail
1. Für Information des Vereins per E-Mail an die Mitglieder wird der vereinseigene E-Mail Account (SGi1569@gmx.de) genutzt, aus dessen Verteiler werden keine Empfängerdaten sichtbar. Mitglieder welche den Vereinsnewsletter nicht mehr erhalten möchten können per Antwort an die Mail Adresse sich vom Newsletter abmelden. Wer den Newsletter noch nicht erhält kann sich ebenfalls an dieser Adresse anmelden.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen welche nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail zueinander stehen, sind die E-Mail Adressen als BCC zu versenden.
Löschen von Daten
Daten von Mitgliedern können erst nach dem Ausscheiden aus dem Verein gelöscht werden
Schützengilde 1569 Neckartenzlingen Pf. 70 72650 Neckartenzlingen

Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden personenbezogene Daten in der Presse und im Internet veröffentlicht. Hierzu zählen vor allem Daten aus allgemein zugänglichen Quellen wie Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftszugehörigkeit, Ergebnisse, gewonnene Titel, Alter bzw. Altersklasse oder Jahrgang.
2. Eine veröffentlichung von Bildern und Videos, die ausserhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der angebildeten Personen.
3. Auf der Internetseite des Vereins werden die Kontaktdaten der Vorstände, Schatzmeister, Jugendleiter, Sportleiter sowie bei Bedarf weiterer Kontaktpersonen veröffentlicht.

Weitergabe von Daten an Verbände / Behörden
Die Daten von Mitgliedern werden zu Verbandszwecken an den Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. (WSV) weitergegeben. Eine Meldung an den Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) erfolgt nur indirekt über Statistische Daten (Anzahl der Mitglieder einer Altersgruppe). Beim Ausscheiden aus dem Verein muss das ausgetretene Mitglied vom Verein an die Waffenbehörde gemeldet werden (§15 WaffG).

Verwendung und Herausgabe von Mitgliederlisten
1. Listen von Mitgliedern oder Wettkampfteilnehmern werden von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Personen z.B. Vereinsmitglieder bzw. andere Personen mit organisatorischen Aufgaben nur mit Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in denen sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Rechte benötigt (z.B. Verlangung auf Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung), stellt der Vorstand eine Kopie mit Vor- und Nachnamen sowie der Anschrift bereit. Das Mitglied welches die Mitgliederliste beantragt hat, hat vorher eine Versicherung abzugeben dass diese Daten nur für den satzungsgemäßen Zweck genutzt, sowie nach Verwendung vernichtet werden.

Vertraulichkeit der Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter des Vereins, welche Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Vorstände, Schatzmeister, Schriftführer, Schießleiter) sind auf den Vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
Widerspruchsrecht
Sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Mitglieder das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Begründete Widersprüche müssen schriftlich an einen der beiden Vorstände gerichtet werden.